Am 21.06.2020 finden in Serbien Parlamentswahlen statt. Seit einer Gesetzesnovelle von 2004 sind auch serbische Staatsbürger, die im Ausland leben, wahlberechtigt.
Die Wahlbeteiligung bei den bisherigen Urnengängen war immer sehr gering. Von den insgesamt 1,7 Mio. wahlberechtigten Auslandsserben haben bei der letzten Parlamentswahl im Jahr 2016 lediglich 6.000 Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Bei der Präsidentschaftswahl 2017 waren es mit 9.200 nicht bedeutend mehr.1 Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:
1.Die Entfernung zum Wahllokal
Die Stimmabgabe ist nur in serbischen Botschaften und Konsulaten möglich und für viele ist die Anreise zu aufwendig und mühsam.
2.Kein Interesse der Parteien
Die politischen Parteien in Serbien haben bisher kein großes Interesse an den Stimmen der Auslandsserben gezeigt und dementsprechend gibt es auch kein inhaltliches Angebot an diese Zielgruppe.
Wie sieht die Situation in Österreich aus?
Wahlberechtigt sind alle volljährigen Personen mit serbischer Staatsangehörigkeit, die sich zum Zeitpunkt der Wahl in Österreich aufhalten, im serbischen Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich bis zum Stichtag 30.05.2020 bei der Botschaft der Republik Serbien in Wien zur Stimmabgabe in Österreich registriert haben. In Österreich leben zum Stichtag 01.01.2020 insgesamt 122.364 Personen mit serbischer Staatsangehörigkeit.2
Das Interesse der Serben in Österreich zur Stimmabgabe bei serbischen Wahlen war bisher gering. Bei der Präsidentschaftswahl 2017 haben sich lediglich 900 Personen zur Wahl angemeldet.3